Statuten
hier findest Du die aktuelle Statuten zum downloaden (PDF)
Art. 1 Name und Sitz
Unter dem Namen Athletic
57 Freizeit und Sportverein besteht
ein Verein gemäss Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.
Der Verein hat
seinen Sitz dort, wo sich die Mitglieder gerade zu einem gemütlichen Anlass
treffen – offiziell jedoch in Winterthur.
Art. 2 Zweck
Der Verein verfolgt folgende hochwichtige Ziele:
·
Förderung und Pflege von
Kameradschaft, Geselligkeit und guter Laune
·
Durchführung von Freizeitaktivitäten,
sportliche Betätigung und Ausflügen
·
Pflege von Stammtisch-Kultur,
Grillabenden und spontanen Ideen
Der Verein ist politisch
neutral und konfessionell offen
Art. 3 Vereinsaktivitäten
Der Verein
organisiert nach Lust und Laune:
·
Fitnessgruppen
(Sportgruppe für jung gebliebene und «aktive» Mitglieder)
·
Plauschsport (z.B.
Bowling, Tischtennis, Minigolf)
·
Wanderungen, Velotouren,
Skiweekend oder andere Outdoor-Aktivitäten
·
Grillabende,
Spieleabende, Degustationen oder Stammtische
·
Ausflüge und kleine Reisen
·
Teilnahme am Albanifest
·
spontane Aktivitäten,
wenn jemand eine gute Idee hat
Die wichtigste
Regel: Der Spass steht im Vordergrund.
Art. 4 Mitgliedschaft
Mitglied kann jede
Person werden, die:
·
Freude an Geselligkeit
hat
·
Humor versteht
·
gelegentlich Zeit für
Vereinsaktivitäten findet
Über die Aufnahme
entscheidet der Vorstand oder der Stammtisch.
Nebst der Kategorie
Mitglied gibt es noch die Kategorie Gönner und Ehrenmitglied.
Art. 5 Rechte und Pflichten
Mitglieder haben
das Recht:
·
an allen Aktivitäten
teilzunehmen
·
neue
Ideen einzubringen
·
an der
Mitgliederversammlung teilzunehmen und mitzubestimmen
Mitglieder
verpflichten sich:
·
zur Pflege
der Kameradschaft
·
zu
respektvollem Umgang
·
zur
Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags (in der von der Mitgliederversammlung
beschlossenen Höhe)
Art. 6 Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft
endet durch:
·
Austritt
(ist jederzeit möglich)
·
Tod
·
Ausschluss
(z.B. bei dauerhaft schlechter Laune oder grobem Verstoss gegen die
Kameradschaft)
·
Mit dem
Austritt erlöschen alle Rechte und Ansprüche gegenüber dem Verein.
Art. 7 Organe des Vereins
Der Verein hat
folgende Organe:
1.
die
Mitgliederversammlung
2.
den
Vorstand
3.
eine
Revisionsstelle (2 Personen), bei einem Vereinsvermögen über CHF 3000.00
Art. 8 Mitgliederversammlung
Die
Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
Sie entscheidet
über:
·
Wahl des
Vorstandes
·
Abnahme
der Jahresrechnung und, falls vorhanden, des Revisionsbericht
·
Abnahme
des Budgets, bei einem Vereinsvermögen über CHF 3000.00
·
Mitgliederbeiträge
·
Vereinsprogramm
·
wichtige
Vereinsangelegenheiten (z.B. Beschlussfassung über Anträge)
·
Statutenänderungen
Beschlüsse werden
mit einfacher Mehrheit aller anwesenden Mitglieder gefasst. Bei
Stimmengleichheit entscheidet der Präsident.
Art. 9 Vorstand
Der Vorstand
besteht aus mindestens 3 Personen, zum Beispiel:
·
Präsident/in
(Koordinator der guten Stimmung)
·
Kassier/in
(Hüter der Vereinskasse)
·
Aktuar/in
(Chronist der besten Geschichten)
·
Ein
Vertreter pro Interessen-Gruppe (Stimmungs-Übertrager)
Der Vorstand sorgt
dafür, dass der Verein funktioniert.
Art. 10 Finanzen
Die Vereinskasse
speist sich aus:
·
Mitgliederbeiträgen
·
freiwilligen
Beiträgen
·
Einnahmen
aus Vereinsanlässen
Das Geld wird
hauptsächlich für gemeinsame Aktivitäten und Anlässe verwendet.
Art. 11 Haftung
Für die Schulden
des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.
Die Mitglieder haften nicht persönlich.
Die Mitglieder haften nicht persönlich.
Art. 12 Statutenänderung
Statutenänderungen
benötigen eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
Art. 13 Auflösung
Wird der Verein
aufgelöst, wofür eine 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich ist, wird
das verbleibende Vermögen:
·
entweder
für einen letzten gemeinsamen Anlass
·
oder gemäss
speziellem Entscheid der Mitgliederversammlung verwendet.
Art. 14 Inkrafttreten
Diese Statuten treten
mit der Genehmigung derselben durch die Mitgliederversammlung 2026 in Kraft und
ersetzen die vormaligen Statuten der Vereins Handballclub Athletic 57.